Biodiversität

Artenvielfalt

Es ist nicht exakt bekannt, wie viele Lebewesen heute auf der Erde leben. Experten gehen von ca. 15 Millionen existierenden Arten aus. Derzeit bekannt und beschrieben sind ca. 1,8 Millionen Arten, auf ihre Gefährdung hin untersucht wurden bisher ca. 40.000 Arten. Die biologische Vielfalt ist nicht gleichmäßig über die Erde verteilt. Ca. 70 Prozent aller Arten finden sich in den 17 so genannten Megadiversitätsländern - in Gebieten höchster Artenvielfalt der Tropen und Subtropen. Bei den höheren Pflanzen steht allen voran Brasilien mit ca. 56.000 Arten. Deutschland mit nur ca. 2.700 höheren Pflanzenarten ist dagegen vergleichsweise arm.

Artenverlust

Die Biodiversität nimmt weltweit kontinuierlich ab. Nach Schätzungen sterben täglich 130 Arten aus.

Der Verlust des Lebensraums gehört heute zu den wichtigsten
 Bedrohungen der Arten. Verursacht durch gravierende
 Umweltveränderungen wie z.B. Klimaerwärmung, Verschmutzung
 der Lebensräume, Überdüngung, Überfischung, Jagd,
 Ausbeutung  der Ressourcen und die Ausbreitung fremder Arten. 
 Alljährlich werden gigantische Flächen von Lebensraum vernichtet. Der größte Teil der Zerstörung findet in Schwellenländern statt. Durch Ausbeutung der Rohstoffe dieser Länder und den Kauf daraus hergestellter Produkte sind die Industrieländer direkt oder indirekt an dieser Zerstörung beteiligt.
Laut UN-Umweltprogramm waren 2007 über 16.000 Arten weltweit vorm Aussterben bedroht. Die Gesamtzahl der Arten hat zwischen 1970 und 2000 um 40 Prozent abgenommen. 2010 war das internationale Jahr der Artenvielfalt.

Der Tag der biologischen Vielfalt erinnert an das Inkrafttreten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und wird jedes Jahr am 22. Mai begangen.
Erklärung der Vereinten Nationen zum Internationalen Tag der Artenvielfalt

(Redaktion Themenschwerpunkt: Arnika Pradt)

Internationaler Tag der Biodiversität am 22. Mai

© Medienservice der Vereinten Nationen

Der Internationale Tag der biologischen Vielfalt wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um dem Themenbereich Biodiversität mehr Aufmerksamkeit und Verständnis zu schenken. Seit dem Jahr 2000 wird dieser Tag mit immer wechselnden Themenschwerpunkten gewürdigt. Dieses Jahr steht ganz im Zeichen der maritimen Artenvielfalt. Die Ozeane machen 71 Prozent der gesamten Erdoberfläche aus und beherbergen eine ungezählte Anzahl von Lebewesen. Das Wohlergehen des maritimen Ökosystems ist eng mit dem menschlichen Leben verknüpft. So dient das Meer nicht nur vielen Menschen als Ernährungsgrundlage, sondern bringt auch Substanzen wie Seealgen hervor, welche in Saucen, Pasten, Farbe und Papier enthalten sind.

Aufgrund einer immer weiter voranschreitenden Umweltzerstörung liegt es in unserer Verantwortung, das Ökosystem zu schützen. Der Internationale Tag der Biodiversität soll auf die Bedrohung der Tier- und Pflanzenwelt aufmerksam machen. Der 22. Mai soll auch daran erinnern, dass an diesem Tag der Text des <acronym>UN</acronym>-Übereinkommens über biologische Vielfalt 1992 in Nairobi verabschiedet wurde. Passend dazu veröffentlichen die International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) jährlich eine Liste bedrohter Tierarten.

Mit dem neu gegründeten Weltbiodiversitätsrat (IPBES – Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) haben die Vereinten Nationen dieses Jahr bereits ein deutliches Zeichen gesetzt. Der Rat hat zum Ziel, mit anderen UN-Einrichtungen, wissenschaftlichen Instituten, Initiativen und Organisationen sich für den Schutz der biologischen Vielfalt einzusetzen. Als Hauptsitz des Gremiums ist die UN-Stadt Bonn gewählt worden.

Weitere Informationen finden Sie auf der CBD-Webseite

 

 „One Ocean – Many Worlds of Life“ der Vereinten Nationen

Klimagrafik Korallen

Photostrecke „Amazing Species“ der IUCN

Weltbiodiversitätsrat wählt Bonn als Sitz

 

Frédéric Loew

Weltbiodiversitätsrat wählt Bonn als Sitz

UN-Flagge vor der UN-Stadt in Bonn, Foto: Presseamt Bundesstadt Bonn

Bonn wird zum Sitz einer weiteren Einrichtung der Vereinten Nationen. Das „Sekretariat des internationalen Beratungsgremiums zur biologischen Vielfalt“ (IPBES - Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) wird in der früheren Bundeshauptstadt angesiedelt werden. Das wurde im Rahmen der Beschlüsse zur Arbeitsaufnahme von IPBES am 22. April 2012 festgelegt. Delegationen aus fast 100 Staaten beteiligten sich im Rahmen der 2. IPBES-Plenumssitzung in Panama-Stadt an dieser Entscheidungsfindung. Das neue Beratungsgremium wird politischen Entscheidungsträger mit unabhängigen Informationen über den weltweiten Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt versorgen. So soll die auf diesem Gebiet bestehende Kluft zwischen Wissenschaft und Politik überbrückt werden. ...weiterlesen

Biodiversität

Die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde, die biologische Vielfalt (oder kurz: Biodiversität), ist die Variabilität lebender Organismen und der ökologischen Komplexe zu denen sie gehören.

Sie umfasst die folgenden drei Ebenen:

  • die Vielfalt an Ökosystemen bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften
  • die Artenvielfalt
  • die genetische Vielfalt innerhalb der verschiedenen Arten

Das zentrale weltweite Abkommen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, die Biodiversitätskonvention.
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Die drei wichtigsten internationalen Artenschutzabkommen

Washingtoner Artenschutzübereinkommen (1973) (englisch)

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde am 3. 3. 1973 durch 10 Staaten unterzeichnet und trat 1975 in Kraft. Mittlerweile haben mehr als 174 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, Deutschland bereits 1976.

Ziel des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora - CITES) war die Kontrolle bzw. das Verbot des gewerbsmäßigen Handels mit Exemplaren gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen; auch der Erwerb entsprechender Andenken (Elfenbein) fällt hierunter.

Das Artenschutzübereinkommen listet bedrohte Arten in drei „Anhängen“ mit unterschiedlicher Bedrohungsstärke:

  • Anhang I: unmittelbar von der Ausrottung bedrohte Pflanzen und Tiere (z.B. Fischotter, Tiger, Pandabär, Afrikanischer Elefant, ...); der Handel mit ihnen unterliegt einer „besonders strengen Regelung“ und ist z.B. in Deutschland gänzlich verboten.
  • Anhang II: Arten, deren Überleben gefährdet ist (Flusspferd, Kranich, Kolibri, ...); bei ihnen ist ein kontrollierter Handel mit Ausfuhrdokumenten erlaubt.
  • Anhang III: Arten, die ein Staat für sein Gebiet als gefährdet erklärt (z.B. Nasenbär in Uruguay); diese Arten dürfen nur mit Ausfuhrdokumenten gehandelt werden.

Übereinkommen über die biologische Vielfalt (1992) (deutsch) (englisch)

Ziele der Konvention über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity / CBD) sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Die Konvention regelt somit Schutz und Nutzung der genetischen Ressourcen, die den jeweiligen Staaten gehören, in denen sie sich befinden. Die CBD legt Grundsätze fest für einen angemessen Zugang zu den genetischen Ressourcen und für einen Vorteilsausgleich bei deren Nutzung. Die CBD ist das zentrale, sowohl für Wald-, Gebirgs-, Küsten- oder Meeresökosysteme geltende multilaterale Umweltschutzabkommen, dem inzwischen 193 Staaten beigetreten sind.

Cartagena-Protokoll (deutsch) (englisch)

Das nach dem Verhandlungsort Cartagena / Kolumbien benannte internationale Abkommen trat am 11. September 2003 in Kraft. Es regelt erstmals völkerrechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Es soll verhindert werden, dass gentechnisch veränderte Organismen ohne Wissen und Genehmigung staatlicher Stellen grenzüberschreitend gehandelt werden. Mit dem Protokoll hat erstmalig das Vorsorgeprinzip ("precautionary principle") Eingang in einen international verbindlichen Text gefunden.

Resolution 63/219 der Generalversammlung (deutsch)

Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (deutsch)

Die FFH-Richtlinie ist ein Abkommen der Europäischen Union zur Erhaltung der europäischen biologischen Vielfalt. Um dieses Ziel der 1992 in Kraft getretenen Richtlinie zu erhalten wurde ein europaweites Netzwerk an Schutzgebieten eingerichtet, die "Natura 2000". Neben den Schutzgebieten der FFH-Richtlinie umfasst die "Natura 2000" auch die Vogelschutzgebiete der Vogelschutzrichtlinie. In Deutschland umfasst das "Natura 2000" Netz rund 13,5 Prozent der Landfläche und 41 Prozent der marinen Fläche.

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Artenschutzkonferenzen

Die Artenschutz-Konvention (Convention on Biological Diversity, CBD) ist eines der zentralen Ergebnisse der Rio-Konferenz 1992. Bis Ende 1993 unterzeichneten 167 Staaten diese Konvention. Nach ihrer Ratifizierung durch 30 Staaten (darunter auch Deutschland) trat sie am 29.12.1993 in Kraft. Die Artenschutz-Konvention hat in Artikel 23 die Konferenz der Mitgliedstaaten (Conference of the Parties - COP) als oberstes Entscheidungsgremium zur Überwachung der Umsetzung ihrer Vereinbarungen eingesetzt. Ein Jahr nach Inkrafttreten fand die erste Konferenz der Mitgliedstaaten 1994 in Nassau / Bahamas (COP 1) statt. Weitere folgten.

Vertragsstaatenkonferenzen

COP 10 in Nagayo / Japan (18. - 29. Oktober 2010)

COP 9 in Bonn / Deutschland 2008 (englisch)

die wichtigsten Ergebnisse
Umwelterklärung
Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
Ministersegment / Schlussfolgerungen
Abschlusserklärung von Umweltminister Sigmar Gabriel

Wichtiges Thema in Bonn war das sogenannte 2010-Ziel: Bis zum Jahr 2010 soll der Verlust der Artenvielfalt deutlich verringert werden.

COP 8 in Curitiba / Brasilien 2006 (englisch)

COP 7 in Kuala Lumpur / Malaysia 2004 (englisch)

COP 2, COP 3, COP 4, ExCOP (außergewöhnliches Treffen), COP 5, COP 6

Biodiversität auf UN-Konferenzen

1972 Stockholm / Schweden

Vom 5. - 16. 6. 1972 fand die UNO-Konferenz über die menschliche Umwelt in Stockholm statt. Sie stellte die Weichen für eine internationale Politik, die erst später zu dem Begriff einer "nachhaltigen Entwicklung" fand. Stockholm gilt als die "Wiege" dieses Begriffes. Die Konferenz war die erste UNO-Weltkonferenz zum Thema Umwelt überhaupt und gilt als der eigentliche Beginn der internationalen Umweltpolitik. Mehr als 1.200 Vertreter aus 112 Staaten (ohne Ost-Staaten) nahmen daran teil. Der Beginn dieser Konferenz, der 5. Juni, ist heute noch der internationale Tag der Umwelt.
In der Stockholm-Deklaration (englisch) bekennt sich die Weltgemeinschaft in Form der Teilnehmerstaaten erstmals zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Umweltschutz. Dem Recht der Staaten auf Ausbeutung der eigenen Ressourcen wird die Pflicht gegenüber gestellt, dafür zu sorgen, dass durch Tätigkeiten innerhalb des eigenen Hoheitsgebietes anderen Staaten kein Schaden zugefügt wird.
Auf Vorschlag der Stockholmer Konferenz wurde im gleichen Jahr durch die UN-Vollversammlung das UN-Umweltprogramm (UNEP) mit Sitz in Nairobi/Kenia, gegründet.
Bericht der Vereinten Nationen über die Stockholm-Konferenz 1972
(englisch)

1982 Nairobi / Kenia

Zehn Jahre nach Stockholm fand 1982 die Folgekonferenz in Nairobi/Kenia statt. Es zeichnete sich ab, dass keine der angekündigten Umweltstrategien und keines der Aktionsprogramme die anstehenden Umweltprobleme lösen würde. Vom UNEP wurde daraufhin die Erstellung einer „Umweltperspektive bis zum Jahr 2000“ in Auftrag gegeben. Weiterhin wurde die Einsetzung einer unabhängigen Kommission vereinbart, die eine kritische Analyse über das bisher ungelöste Konfliktfeld Umwelt und Entwicklung anstellen sollte.

1983 beschloss die UN-Generalversammlung die Einsetzung einer Sonderkommission. Die mit 22 internationalen Vertretern besetzte "Weltkommission für Umwelt und Entwicklung" unter der Federführung der norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland erarbeitete einen Bericht mit dem Titel: "Unsere gemeinsame Zukunft". In diesem Bericht (auch als Brundtland-Report bekannt und 1987 veröffentlicht) wird erstmals auch das Leitbild einer „Nachhaltigen Entwicklung“ vorgestellt, welches betont, dass Umweltschutz und Wirtschaftswachstum gemeinsame Strategien benötigen, „die den Bedürfnissen der heutigen Generationen entsprechen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“ (UNEP 1987). Der Brundtland-Report beeinflusste die internationale Debatte über Entwicklungs- und Umweltpolitik maßgeblich. Er gilt als auslösender Faktor für die UNCED 1992 in Rio de Janeiro.

1992 Rio de Janeiro / Brasilien

Bei der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (United Nations Conference on Environment and Development - UNCED) waren 176 Staaten der Welt durch Staats- und Regierungschefs bzw. Minister vertreten. Als wegweisendes Dokument wurde die Agenda 21, ein Aktionsprogramm mit detaillierten Handlungsaufträgen für eine gesellschaftlich und wirtschaftlich dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung im 21. Jahrhundert, verabschiedet. Als Leitmotiv dieses Aktionsprogramms wurde der Begriff der nachhaltigen Entwicklung geprägt, deren Ziel es ist, das Leben heute so zu gestalten, dass die Generationen von morgen eine intakte Umwelt vorfinden und ihre Bedürfnisse befriedigen können.

Auf der Konferenz wurden folgende Vertragswerke unterzeichnet:

Agenda 21, Vertrag zum Schutz des Waldes, Klimarahmenkonvention
Wüstenkonvention
, Vertrag zum Schutz der biologischen Vielfalt

Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung (englisch) (deutsch)

1997 Kyoto / Japan

Das Kyoto-Protokoll ist ein im Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Ziel des Klimaschutzes. Das im Februar 2005 in Kraft getretene und 2012 auslaufende Abkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind.

2002 Johannesburg / Südafrika

Zehn Jahre nach Rio de Janeiro kam die Staatengemeinschaft in Johannesburg zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (World summit on sustainable development) zusammen. Es wurde vereinbart, die sich gegenseitig stützenden Säulen der nachhaltigen Entwicklung – wirtschaftliche Entwicklung, soziale Entwicklung und Umweltschutz – auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene auszubauen und zu festigen. Die Teilnehmer des Gipfels verabschiedeten einen Aktionsplan der unter anderem folgende Vereinbarungen umfasst:

  1. Der Anteil der Menschen ohne sicheren Zugang zu sauberem Trinkwasser und der Anteil der Menschen ohne Zugang zu Kanalisation soll bis 2015 halbiert werden.
  2. Der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch soll "dringend" gesteigert werden
  3. Staaten, die das Klimaschutz-Protokoll von Kyoto noch nicht ratifiziert haben, sollen dies nachholen.
  4. Umweltschädliche Subventionen sollen abgebaut werden.
  5. Das Artensterben in der Tier- und Pflanzenwelt soll bis 2010 deutlich verlangsamt werden.
  6. Der Verlust der natürlichen Ressourcen soll gestoppt werden.
  7. Die negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur bei der Produktion und dem Gebrauch von Chemikalien sollen bis zum Jahr 2020 "minimiert" werden.

Bericht des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung