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Die Vereinten Nationen als Abrüstungsforum

Frieden durch Abrüstung – weltweit wird diese Philosophie den Vereinten Nationen zugeschrieben. Aber deren Bilanz ist ernüchternd. So sind in der Vergangenheit die internationalen Rüstungsausgaben sogar gestiegen. Die Generalversammlung hat zwar Abkommen in die Wege geleitet sowie jährlich Resolutionen im Abrüstungsbereich verabschiedet, diese haben jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter. Auch der Sicherheitsrat konnte die Bestrebungen aufgrund verschiedener Machtinteressen der ständigen Mitglieder nicht entscheidend voranbringen.
Die UN-Geschichte zeigt: Forderungen nach allgemeiner Abrüstung sind unrealistisch. Die größten Herausforderungen unserer Zeit bestehen daher in einer stärkeren Kontrolle und Beschränkung der Verbreitung jeglicher Art von Waffen.
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AKTUELL

Streubomben-Verbot in Kraft getreten

Am 1. August 2010 ist das Übereinkommen über Streumunition in Kraft getreten. Dieses verbietet den Vertragsstaaten die Nutzung, Entwicklung, Produktion, Lagerung und Weitergabe von Streubomben.

Streubomben werden vor allem deshalb geächtet, da ihre Sprengköpfe sich über weite Flächen verteilen und sie oft noch Jahre nach ihrem Abwurf explodieren können. Die Opfer sind Schätzungen zufolge zu 98 Prozent Zivilisten, gefährdet sind vor allem spielende Kinder und Bauern beim Pflügen ihrer Felder.

Der internationale Vertrag ist bisher von 107 UN-Mitgliedstaaten unterzeichnet worden. Allerdings haben ihn erst 37 dieser Staaten, darunter auch Deutschland, ratifiziert. Für die Vertragsstaaten ist das Verbot von Streumunition verbindlich. Zudem verpflichten sie sich, binnen acht Jahren vorhandene Streubomben zu vernichten, Gebiete mit Blindgängern zu räumen sowie Opfer psychologisch und finanziell zu unterstützen.

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