Im Jahresabrüstungsbericht 2008 der Bundesregierung heißt es, die Bundesregierung setze sich "für eine Rüstungskontrollpolitik im internationalen Rahmen ein. Zentrale Bedeutung kommt - diesem Ansatz entsprechend - den Vereinten Nationen und dem UN-Sicherheitsrat in deren Schlüsselfunktion für die Bewahrung globaler Sicherheit und des Weltfriedens zu."
Im Folgenden finden Sie eine Aufzählung verschiedener weiterführender Links zum Thema Abrüstung:
UNODA - Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen
IAEA - Internationale Atomenergieorganisation
Stockholm International Peace Research Institute
Institut für Friedenspädagogik
Bundesministerium der Verteidigung
Armscontrol - gemeinsames Projekt von IANUS und IFSH
IALANA - Organisation von JuristInnen für gewaltfreie Konfliktlösung
BITS - Berliner Informationszentrum für transatlantische Sicherheit
Hier finden Sie eine Erläuterung der Kürzel
UN, VN, UNO
Frieden durch Abrüstung – weltweit wird diese Philosophie den Vereinten Nationen zugeschrieben. Aber deren Bilanz ist ernüchternd. So sind in der Vergangenheit die internationalen Rüstungsausgaben sogar gestiegen. Die Generalversammlung hat zwar Abkommen in die Wege geleitet sowie jährlich Resolutionen im Abrüstungsbereich verabschiedet, diese haben jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter. Auch der Sicherheitsrat konnte die Bestrebungen aufgrund verschiedener Machtinteressen der ständigen Mitglieder nicht entscheidend voranbringen.
Die UN-Geschichte zeigt: Forderungen nach allgemeiner Abrüstung sind unrealistisch. Die größten Herausforderungen unserer Zeit bestehen daher in einer stärkeren Kontrolle und Beschränkung der Verbreitung jeglicher Art von Waffen.
... mehr
Am 1. August 2010 ist das Übereinkommen über Streumunition in Kraft getreten. Dieses verbietet den Vertragsstaaten die Nutzung, Entwicklung, Produktion, Lagerung und Weitergabe von Streubomben.
Streubomben werden vor allem deshalb geächtet, da ihre Sprengköpfe sich über weite Flächen verteilen und sie oft noch Jahre nach ihrem Abwurf explodieren können. Die Opfer sind Schätzungen zufolge zu 98 Prozent Zivilisten, gefährdet sind vor allem spielende Kinder und Bauern beim Pflügen ihrer Felder.
Der internationale Vertrag ist bisher von 107 UN-Mitgliedstaaten unterzeichnet worden. Allerdings haben ihn erst 37 dieser Staaten, darunter auch Deutschland, ratifiziert. Für die Vertragsstaaten ist das Verbot von Streumunition verbindlich. Zudem verpflichten sie sich, binnen acht Jahren vorhandene Streubomben zu vernichten, Gebiete mit Blindgängern zu räumen sowie Opfer psychologisch und finanziell zu unterstützen.
Klicken Sie auf die Begriffe um nähere Informationen dazu zu erhalten
A
- ABC-Waffen
- Abrüstung
- Abrüstungskommission der Vereinten Nationen (UNDC)
- Antipersonenminen
- Atomwaffen
- Ausschuss für Abrüstung und internationale Sicherheit
B
- Biowaffen
- Büro für Abrüstungsfragen (UNODA)
D
- Dual-Use
G
- Genfer Abrüstungskonferenz (CD)
I
- Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen
- Internationale Atomenergieorganisation (IAEA)
K
- Kleinwaffen
- Konventionelle Waffen
N
- Nichtverbreitungsvertrag (Non-Proliferation Treaty)
O
- Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OVCW)
- Ottawa-Konvention
R
- Radiologische Bombe
- Rüstungskontrolle
S
- Schmutzige Bombe
- Sicherheitsgarantien
- Splitterbomben
- START-Vertag
- Streumunition
U
- Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (CWÜ)
- Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ)
- Übereinkommen über Streumunition („Convention on Clustermunition“)
- UN-Waffenübereinkommen