Videobotschaft vom Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-Moon
Videobotschaft von Achim Steiner, Generaldirektor UN-Umweltprogramm (UNEP)
Germany`s celebration of the International Day for Biodiversity, 22. May 2010
Rote Liste gefährdeter Arten
Lexikon bedrohter Pflanzen- und Tierarten von World Wildlife Fund (WWF)
Tiere und Pflanzen des Jahres 2010

Tier des Jahres 2010:
Dachs

Blume des Jahres 2010:
sibirische Schwertlilie
Internetseiten / Links
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Convention on Biological Diversity
UN-Umweltprogramm (UNEP)
UN-Entwicklungsprogramm (UNDP)
Weltnaturschutzunion- (IUCN)
The Economics of Ecosystems and Biodiversity (TEEB)
Deutschen Clearing House Mechanismus (CHM)
Secretariat of the Convention
on Biological Diversity
The Economics of Ecosystems and Biodiversity
Broschüre zum Jahr der Artenvielfalt (englisch)
Hier finden Sie eine Erläuterung der Kürzel
UN, VN, UNO

Biologische Vielfalt ist Grundlage allen Lebens
Die Vereinten Nationen haben 2010 zum "Internationalen Jahr der Artenvielfalt" erklärt, um auf den weltweit akut drohenden Verlust der biologischen Vielfalt von Tieren und Pflanzen aufmerksam zu machen.
Artenvielfalt
Es ist nicht exakt bekannt, wie viele Lebewesen heute auf der Erde leben. Experten gehen von ca. 15 Millionen existierenden Arten aus. Derzeit bekannt und beschrieben sind ca. 1,8 Millionen Arten, auf ihre Gefährdung hin untersucht wurden bisher ca. 40.000 Arten. Die biologische Vielfalt ist nicht gleichmäßig über die Erde verteilt. Ca. 70 Prozent aller Arten finden sich in den 17 so genannten Megadiversitätsländern - in Gebieten höchster Artenvielfalt der Tropen und Subtropen. Bei den höheren Pflanzen steht allen voran Brasilien mit ca. 56.000 Arten. Deutschland mit nur ca. 2.700 höheren Pflanzenarten ist dagegen vergleichsweise arm.
Artenverlust
Die Biodiversität nimmt weltweit kontinuierlich ab. Nach Schätzungen sterben täglich 130 Arten aus.
Der Verlust des Lebensraums gehört heute zu den wichtigsten
Bedrohungen der Arten. Verursacht durch gravierende
Umweltveränderungen wie z.B. Klimaerwärmung, Verschmutzung
der Lebensräume, Überdüngung, Überfischung, Jagd,
Ausbeutung der Ressourcen und die Ausbreitung fremder Arten.
Alljährlich werden gigantische Flächen von Lebensraum vernichtet. Der größte Teil der Zerstörung findet in Schwellenländern statt. Durch Ausbeutung der Rohstoffe dieser Länder und den Kauf daraus hergestellter Produkte sind die Industrieländer direkt oder indirekt an dieser Zerstörung beteiligt.
Laut UN-Umweltprogramm waren 2007 über 16.000 Arten weltweit vorm Aussterben bedroht. Die Gesamtzahl der Arten hat zwischen 1970 und 2000 um 40 Prozent abgenommen.
Der Tag der biologischen Vielfalt erinnert an das Inkrafttreten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und wird jedes Jahr am 22. Mai begangen.
Erklärung der Vereinten Nationen zum Internationalen Tag der Artenvielfalt
(Redaktion Themenschwerpunkt: Arnika Pradt)

Am 18.10.2010 begann die zweiwöchige Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) im japanischen Nagoya – mit schlechten Vorboten. Das Ziel, das Artensterben bis 2010 zu verlangsamen, ist schon verfehlt. Auch die diesjährige Konferenz droht zu scheitern.
Bei dieser zehnten Konferenz entscheidet sich, ob es die Staaten schaffen werden, verbindliche Ziele zum Schutz der Artenvielfalt festzulegen. Der Plan aus dem Jahr 2002, das Artensterben bis zum Jahr der biologischen Vielfalt 2010 stark zu reduzieren, wird angesichts dramatischer Zahlen als gescheitert beurteilt: Durch menschliche Nutzung der Natur ist die Quote des Artensterbens 100 bis 1000 mal höher als der natürliche Verlust – alle 12 Minuten stirbt eine Art aus. Hauptursachen dafür sind die Überfischung der Meere und die Rodung des Regenwaldes, aber auch der globale Klimawandel.
Der kritischste Teil der Verhandlungen ist dabei die Verteilung der Kosten für den Naturschutz. Die Länder des globalen Südens, die den größten Teil der biologischen Vielfalt beheimaten, fordern von den Industrienationen eine stärkere Beteiligung an den Kosten, denn deren Wirtschaft sei maßgeblich für die Ausbeutung der Natur verantwortlich. Hinzu kommt, dass die USA die Konvention zwar unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert haben.
Neben dem Schutz der Biodiversität und Strategien für deren nachhaltige Nutzung ist die gerechte Verteilung der Vorteile, die aus dem Nutzen der biologischen Vielfalt entstehen, ein zentrales Thema der Konferenz. Im Mittelpunkt steht dabei das ABS-Protokoll der Konvention (Access and Benefit Sharing / Zugang und Vorteilsausgleich), durch das die Nutzung von genetischen Ressourcen eines Landes rechtssicher geregelt werden kann, damit auch die Herkunftsländer solcher Ressourcen von ihnen profitieren. Wenn Unternehmen beispielsweise Medikamente durch die Erforschung von Pflanzen eines Landes entwickeln, soll auch dieses Land an den Gewinnen beteiligt werden.
Die Konferenz könnte ein wichtiger Schritt im weltweiten Bemühen um Naturschutz und Verteilungsgerechtigkeit sein. Ein Scheitern würde jedoch nach dem Kopenhagener Weltklimagipfel im vergangenen Jahr den zweiten Rückschlag für den internationalen Umweltschutz bedeuten.
Mehr Informationen zu Konvention und Konferenz gibt es auf der offiziellen Seite der Konvention (engl.) http://www.cbd.int/; eine deutschsprachige Übersicht bietet NABU unter http://www.nabu.de/themen/naturschutz/vielfalt/cbd/.
(Karsten Schubert)
Die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde, die biologische Vielfalt (oder kurz: Biodiversität), ist die Variabilität lebender Organismen und der ökologischen Komplexe zu denen sie gehören.
Sie umfasst die folgenden drei Ebenen:
Das zentrale weltweite Abkommen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, die Biodiversitätskonvention.
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15. Juli 2010. Die 3.000 größten Wirtschaftskonzerne verursachen jährlich einen Schaden für die Umwelt in Höhe von 1,7 Billionen Euro. Dies geht aus einem UNEP-Bericht hervor, der am Dienstag in London vorgestellt wurde. Raubbau und Missbrauch natürlicher Ressourcen führen zu Luftverschmutzung, Wasserverseuchung und Artensterben. Die aktuelle Ölkastastrophe im Golf von Mexiko ist nur eines von zahlreichen Beispielen. ...weiterlesen
Mai 2010. Die Welt hat versagt, die anhaltende Verlustrate bis 2010 signifikant zu reduzieren. Dies bestätigt die im Mai 2010 veröffentliche dritte Ausgabe des Global Biodiversity Outlook (GBO-3), die das Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity -CBD) erstellt hat. ...weiterlesen
Vereinte Nationen einigen sich auf Protokollentwurf
30. März 2010. Die 194 Vertragsstaaten der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) sind einem weltweiten Abkommen gegen Biopiraterie einen entscheidenden Schritt näher gekommen. In Cali (Kolumbien) einigten sich die Vertreter der Länder erstmals auf eine gemeinsame Verhandlungsgrundlage für ein "Internationales Protokoll zum Zugang zu genetischen Ressourcen und zum gerechten Vorteilsausgleich". ...weiterlesen
12. Juni 2010. Delegierte aus mehr als 90 Staaten einigten sich am 11. Juni 2010 im Rahmen der Konferenz des UN-Umweltprogramms UNEP in Busan/Südkorea auf die Einrichtung eines neuen wissenschaftlichen Gutachtergremiums, das die internationale Umweltpolitik im Bereich der biologischen Vielfalt beraten soll. Nach dem Vorbild des Weltklimarats IPCC soll das unabhängige internationale Gremium unter dem Namen „Intergovernmental Science Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services“ (IPBES) Analysen zur Artenvielfalt erstellen. ...weiterlesen
Washingtoner Artenschutzübereinkommen (1973) (englisch)
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde am 3. 3. 1973 durch 10 Staaten unterzeichnet und trat 1975 in Kraft. Mittlerweile haben mehr als 174 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, Deutschland bereits 1976.
Ziel des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora - CITES) war die Kontrolle bzw. das Verbot des gewerbsmäßigen Handels mit Exemplaren gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen; auch der Erwerb entsprechender Andenken (Elfenbein) fällt hierunter.
Das Artenschutzübereinkommen listet bedrohte Arten in drei „Anhängen“ mit unterschiedlicher Bedrohungsstärke:
Übereinkommen über die biologische Vielfalt (1992) (deutsch) (englisch)
Ziele der Konvention über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity / CBD) sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Die Konvention regelt somit Schutz und Nutzung der genetischen Ressourcen, die den jeweiligen Staaten gehören, in denen sie sich befinden. Die CBD legt Grundsätze fest für einen angemessen Zugang zu den genetischen Ressourcen und für einen Vorteilsausgleich bei deren Nutzung. Die CBD ist das zentrale, sowohl für Wald-, Gebirgs-, Küsten- oder Meeresökosysteme geltende multilaterale Umweltschutzabkommen, dem inzwischen 193 Staaten beigetreten sind.
Cartagena-Protokoll (deutsch) (englisch)
Das nach dem Verhandlungsort Cartagena / Kolumbien benannte internationale Abkommen trat am 11. September 2003 in Kraft. Es regelt erstmals völkerrechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Es soll verhindert werden, dass gentechnisch veränderte Organismen ohne Wissen und Genehmigung staatlicher Stellen grenzüberschreitend gehandelt werden. Mit dem Protokoll hat erstmalig das Vorsorgeprinzip ("precautionary principle") Eingang in einen international verbindlichen Text gefunden.
Resolution 63/219 der Generalversammlung (deutsch)
Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (deutsch)
Die FFH-Richtlinie ist ein Abkommen der Europäischen Union zur Erhaltung der europäischen biologischen Vielfalt. Um dieses Ziel der 1992 in Kraft getretenen Richtlinie zu erhalten wurde ein europaweites Netzwerk an Schutzgebieten eingerichtet, die "Natura 2000". Neben den Schutzgebieten der FFH-Richtlinie umfasst die "Natura 2000" auch die Vogelschutzgebiete der Vogelschutzrichtlinie. In Deutschland umfasst das "Natura 2000" Netz rund 13,5 Prozent der Landfläche und 41 Prozent der marinen Fläche.
18. bis 29. Oktober 2010
Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt
Die Artenschutz-Konvention (Convention on Biological Diversity, CBD) ist eines der zentralen Ergebnisse der Rio-Konferenz 1992. Bis Ende 1993 unterzeichneten 167 Staaten diese Konvention. Nach ihrer Ratifizierung durch 30 Staaten (darunter auch Deutschland) trat sie am 29.12.1993 in Kraft. Die Artenschutz-Konvention hat in Artikel 23 die Konferenz der Mitgliedstaaten (Conference of the Parties - COP) als oberstes Entscheidungsgremium zur Überwachung der Umsetzung ihrer Vereinbarungen eingesetzt. Ein Jahr nach Inkrafttreten fand die erste Konferenz der Mitgliedstaaten 1994 in Nassau / Bahamas (COP 1) statt. Weitere folgten.
Vertragsstaatenkonferenzen
COP 10 in Nagayo / Japan (18. - 29. Oktober 2010)
COP 9 in Bonn / Deutschland 2008 (englisch)
die wichtigsten Ergebnisse
Umwelterklärung
Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
Ministersegment / Schlussfolgerungen
Abschlusserklärung von Umweltminister Sigmar Gabriel
Wichtiges Thema in Bonn war das sogenannte 2010-Ziel: Bis zum Jahr 2010 soll der Verlust der Artenvielfalt deutlich verringert werden.
COP 8 in Curitiba / Brasilien 2006 (englisch)
COP 7 in Kuala Lumpur / Malaysia 2004 (englisch)
COP 2, COP 3, COP 4, ExCOP (außergewöhnliches Treffen), COP 5, COP 6
1972 Stockholm / Schweden
Vom 5. - 16. 6. 1972 fand die UNO-Konferenz über die menschliche Umwelt in Stockholm statt. Sie stellte die Weichen für eine internationale Politik, die erst später zu dem Begriff einer "nachhaltigen Entwicklung" fand. Stockholm gilt als die "Wiege" dieses Begriffes. Die Konferenz war die erste UNO-Weltkonferenz zum Thema Umwelt überhaupt und gilt als der eigentliche Beginn der internationalen Umweltpolitik. Mehr als 1.200 Vertreter aus 112 Staaten (ohne Ost-Staaten) nahmen daran teil. Der Beginn dieser Konferenz, der 5. Juni, ist heute noch der internationale Tag der Umwelt.
In der Stockholm-Deklaration (englisch) bekennt sich die Weltgemeinschaft in Form der Teilnehmerstaaten erstmals zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Umweltschutz. Dem Recht der Staaten auf Ausbeutung der eigenen Ressourcen wird die Pflicht gegenüber gestellt, dafür zu sorgen, dass durch Tätigkeiten innerhalb des eigenen Hoheitsgebietes anderen Staaten kein Schaden zugefügt wird.
Auf Vorschlag der Stockholmer Konferenz wurde im gleichen Jahr durch die UN-Vollversammlung das UN-Umweltprogramm (UNEP) mit Sitz in Nairobi/Kenia, gegründet.
Bericht der Vereinten Nationen über die Stockholm-Konferenz 1972 (englisch)
1982 Nairobi / Kenia
Zehn Jahre nach Stockholm fand 1982 die Folgekonferenz in Nairobi/Kenia statt. Es zeichnete sich ab, dass keine der angekündigten Umweltstrategien und keines der Aktionsprogramme die anstehenden Umweltprobleme lösen würde. Vom UNEP wurde daraufhin die Erstellung einer „Umweltperspektive bis zum Jahr 2000“ in Auftrag gegeben. Weiterhin wurde die Einsetzung einer unabhängigen Kommission vereinbart, die eine kritische Analyse über das bisher ungelöste Konfliktfeld Umwelt und Entwicklung anstellen sollte.
1983 beschloss die UN-Generalversammlung die Einsetzung einer Sonderkommission. Die mit 22 internationalen Vertretern besetzte "Weltkommission für Umwelt und Entwicklung" unter der Federführung der norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland erarbeitete einen Bericht mit dem Titel: "Unsere gemeinsame Zukunft". In diesem Bericht (auch als Brundtland-Report bekannt und 1987 veröffentlicht) wird erstmals auch das Leitbild einer „Nachhaltigen Entwicklung“ vorgestellt, welches betont, dass Umweltschutz und Wirtschaftswachstum gemeinsame Strategien benötigen, „die den Bedürfnissen der heutigen Generationen entsprechen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“ (UNEP 1987). Der Brundtland-Report beeinflusste die internationale Debatte über Entwicklungs- und Umweltpolitik maßgeblich. Er gilt als auslösender Faktor für die UNCED 1992 in Rio de Janeiro.
1992 Rio de Janeiro / Brasilien
Bei der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (United Nations Conference on Environment and Development - UNCED) waren 176 Staaten der Welt durch Staats- und Regierungschefs bzw. Minister vertreten. Als wegweisendes Dokument wurde die Agenda 21, ein Aktionsprogramm mit detaillierten Handlungsaufträgen für eine gesellschaftlich und wirtschaftlich dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung im 21. Jahrhundert, verabschiedet. Als Leitmotiv dieses Aktionsprogramms wurde der Begriff der nachhaltigen Entwicklung geprägt, deren Ziel es ist, das Leben heute so zu gestalten, dass die Generationen von morgen eine intakte Umwelt vorfinden und ihre Bedürfnisse befriedigen können.
Auf der Konferenz wurden folgende Vertragswerke unterzeichnet:
Agenda 21, Vertrag zum Schutz des Waldes, Klimarahmenkonvention
Wüstenkonvention, Vertrag zum Schutz der biologischen Vielfalt
Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung (englisch) (deutsch)
1997 Kyoto / Japan
Das Kyoto-Protokoll ist ein im Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Ziel des Klimaschutzes. Das im Februar 2005 in Kraft getretene und 2012 auslaufende Abkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind.
2002 Johannesburg / Südafrika
Zehn Jahre nach Rio de Janeiro kam die Staatengemeinschaft in Johannesburg zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (World summit on sustainable development) zusammen. Es wurde vereinbart, die sich gegenseitig stützenden Säulen der nachhaltigen Entwicklung – wirtschaftliche Entwicklung, soziale Entwicklung und Umweltschutz – auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene auszubauen und zu festigen. Die Teilnehmer des Gipfels verabschiedeten einen Aktionsplan der unter anderem folgende Vereinbarungen umfasst:
Bericht des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung