Die herkömmliche Messung von Wohlstand allein anhand des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wird seit geraumer Zeit stark angezweifelt, da es nur die ökonomische Dimension von Wohlstand beleuchtet. Auch die Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) sind im Bezug auf ihre mangelnden ökologischen Komponenten umstritten. Dies führte zu einem regen Diskurs in der Zivilgesellschaft und bei Regierungen. Resultat war, dass die Agenda von Rio+20 stark ausgeweitet wurde. Sie umfasst nun auch eine Vereinbarung von Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), die wirtschaftliche, ökologische und soziale Dimensionen enthalten. Die SDGs fanden sogar Eingang in den ersten Entwurf des Abschlussdokuments der Konferenz.
Die 1999 in Rio verabschiedete Agenda 21 hält fest, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) keine umfassende Auskunft über nachhaltige Entwicklung gibt. In den Jahren nach der Konferenz befasste sich die Kommission für Nachhaltige Entwicklung (CSD) intensiv mit dieser Thematik. 2007 veröffentlichte sie eine Liste mit 96 Indikatoren zur Messung nachhaltiger Entwicklung.
Im Vorfeld der Rio+20 Konferenz startete Bhutan eine diplomatische Initiative, um für das "Bruttosozialglück" zu werben. Es wurde 2008 als Wohlstandsindikator in der Verfassung Bhutans verankert und wird durch den Gross National Happiness Index gemessen. Die Generalversammlung begrüßte 2011 diese Initiative (A/Res/65/309). 2014 lädt das Land zum „neuen Bretton Woods“, einem Forum zur Diskussion alternativer Wirtschaftsmodelle und Wohlstandsmaße, ein. Eine ähnliche Initiative ist der Better Life Index der durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erhoben.
Auch die Hochrangige Gruppe für Globale Nachhaltigkeit des UN-Generalsekretärs fordert in ihrem Bericht einen nachhaltigen Entwicklungs-Index. Die 2008 vom französischen Staatspräsidenten Sarkozy berufene Kommission zur Messung Wirtschaftlicher Leistung und Sozialen Fortschritts betonte, dass das BIP alleine als Wohlstandsmaß ungeeignet sei. Sie entwickelte Kriterien zur Erarbeitung eines neuen Indikators. Die Kommission aus Experten von Universitäten, Regierungen, und internaitonalen Organisationen wurde von den Wirtschaftsnobelpreisträgern Joseph Stiglitz und Amartya Sen geleitet. Auch in Deutschland gibt es Bemühungen die Wohlstandsmessung zu verbessern. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung Indizes ausgewählt, die die nachhaltige Entwicklung in Deutschland quantitativ messen sollen.
Am Rande der 18. Tagung der CSD im Mai 2010 wurde das Konzept der SDGs zum ersten Mal in die diplomatische Diskussion eingebracht. Ban Ki-moon betonte in seinem Bericht zur Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen nach 2015, dass die SDGs in der zukünftigen Entwicklungsagenda bisher vernachlässigte Aspekte und Werte der Millenniumserklärung ins Zentrum rücken sollen. Dazu gehören Gleichheit, Respekt für die Natur, Solidarität, Freiheit und Toleranz sowie geteilte Verantwortung.
Der Entwurf für das Abschlussdokument beauftragt den Generalsekretär - allerdings ohne genauen Zeitplan - den Prozess zur Entwicklung und Stärkung von Indikatoren voranzutreiben. Dabei sollen wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte des Wohlbefindens berücksichtigt werden.
Die EU unterstützt diese Initiative und schlägt die Auswahl von Kernindikatoren vor. Darüber hinaus sollen bereits bestehende Messgrößen überarbeitet und validiert werden. Spezifische Indikatoren sollten mit konkreten Zielen verbunden werden, die auf der Konferenz zu vereinbaren wären. Auch Brasilien und Japan sprechen sich für eine Überarbeitung der Wohlstandsindikatoren durch die UN aus.
Aus zivilgesellschaftlicher Sicht rät die Reflection Group auf die Empfehlungen und Erfahrungen der Kommission zur Messung wirtschaftlicher Leistung und sozialen Fortschritts und des Gross National Hapiness Index von Bhutan aufzubauen.
Guatemala und Kolumbien starteten mit Blick auf Rio+20 eine Initiative zur grundsätzlichen Definition von Zielen und der Einigung auf ein weiteres Vorgehen bis 2015. Brasilien fordert die Verabschiedung der SDGs in Rio, die die MDGs ergänzen und bis 2030 realisiert werden sollen.
Im Entwurf für das Abschlussdokument wird eine Verabschiedung von SDGs bis 2015, die vom Generalsekretär koordiniert werden soll, gefordert. Diese sollen mit den Prinzipien der Agenda 21 konsistent sein und universell für alle Länder gelten, aber differenzierte Ansätze für unterschiedliche Länder ermöglichen.
Der Entwurf sieht vor, dass folgende Bereiche durch die SDGs abgedeckt werden:

- Produktion und Konsum
- Arbeitsplätze und soziale Integration
- Nahrungssicherheit
- Agrarwirtschaft
- Energieversorgung
- Zugang zu Wasser
- Ozeane
- Städte
- Reduzierung von Naturkatastrophen
Die USA unterstützen den Vorschlag der Nachhaltigkeitsziele als Katalysator der Integration der drei Grundsäulen nachhaltiger Entwicklung. Die EU hält sich hinsichtlich einer Positionierung bisher zurück. Sie schlägt die Verabschiedung einer Green Economy Roadmap vor, die festgelegte Fristen für Ziele und Handlungen auf internationalem Niveau fordert.
Die Zivilgesellschaft reagierte unterschiedlich auf den Vorschlag zur Einführung nachhaltiger Entwicklungsziele. Das Center on International Cooperation der New York University warnt, dass es kaum Ansatzpunkte zur konkreten Ausgestaltung und Formulierung der Ziele gäbe. Staaten hätten bisher eine Priorisierung der Punkte vermieden und würden so eine Implementierung erschweren. Die Reflection Group spricht sich dafür aus, dass sich die Regierungen auf einen Zeitpunkt festlegen, zu dem die Ziele in Kraft treten. Außerdem müsste die Verbindungen zu Menschenrechten deutlicher gemacht werden. Daher schlägt sie eine "Charta auf das Recht nachhaltiger Entwicklung" vor.
Die Forderungen, die im vorgeschlagenen Abschlussdokument enthalten waren, gaben lediglich einen Rahmen für Verhandlungen zu möglichen nachhaltigen Entwicklungszielen vor. Darauf wurde im Abschlussdokument gänzlich verzichtet. Es wurde lediglich beschlossen, dass bis 2015 eine einfach kommunizierbare und begrenzte Anzahl an Indikatoren für nachhaltige Entwicklung entworfen werden sollen. Eine Arbeitsgruppe der Generalversammlung soll erste Vorschläge entwickeln. Aber die Forderung nach einem Nachfolge-Set an Zielen, die die MDGs 2015 ersetzen und bis 2030 erfüllt werden sollen (§ 108/109), wurde aus der Erklärung verbannt. Das passt auch zur Aufgabe der für die Grüne Wirtschaft bis 2030 eingeforderten Entwicklung und Überprüfung von Indikatoren und Maßnahmen. Die sachten Anläufe in Richtung von SDGs wurden also noch weiter entschärft, verbindliche Entscheidungen und einen festen Zeitplan schafften es nicht in die Absichtserklärung.